Seniorenrechte sind in den UN-Menschenrechsverträgen unzureichend beschrieben

Ein Bericht der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen hat im März 2021 festgestellt, dass in keinem der Menschenrechtsverträge Wesen und Bedeutung des Alterns, seine soziale Konstruktion und Altersdiskriminierung klar beschrieben sind. Ohne einen ergänzenden konzeptionellen Rahmen auf der Grundlage der Lebenswirklichkeit alter Menschen ist es daher nicht möglich, sicherzustellen, dass sie in den vollen Genuss ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen. Der Bericht der Hochkommissarin ist ein wichtiger Diskussionsbeitrag für die Beratungen über die Verabschiedung einer UN-Konvention für die Rechte alter Menschen, die von vielen Mitgliedsländern immer noch nicht für wichtig gehalten wird.
Quelle: www.bagso.de Newsletter, 18/23.09.2021 : UN-Studie Normativer Standard