Errichtung der Stiftung
Am 12. September 2008 hat das Land Brandenburg der Christel Wasiek-Stiftung Seniorenhilfe weltweit auf der Grundlage des § 13 des Stiftungsgesetzes für das Land Brandenburg vom 20. April 2004 die Anerkennung erteilt.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe, um die Lebenssituation von Senioren und Seniorinnen, insbesondere in Lateinamerika und der Karibik zu verbessern.
Der Zweck wird satzungsgemäß insbesondere verwirklicht durch die Förderung:
- von generationsübergreifenden Vorhaben (z.B. Begegnungstreffen von Kindern und Senioren/innen sowie Wissens- und Erfahrungsaustausch)
- von Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gerontologischen Praxisfeldern
- des Informations- und Fachaustauschs von gerontologisch interessierten Personen und Institutionen
- von direkten Hilfen für benachteiligte Seniorinnen und Senioren
- von Maßnahmen zur Stärkung des Selbstorganisations- und Selbsthilfepotenzials
- von Seniorinnen und Senioren
- des Aufbaus sozialer Dienstleistungen
- von Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die Probleme des weltweiten Alterns und ihre Bekämpfung. (§ 2)
Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordung (§ 3 der Satzung).
Die Stiftung ist wegen der Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Brandenburg vom 14.07.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Mitgliedschaft
Die Christel Wasiek-Stiftung – Seniorenhilfe weltweilt ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Satzung
Hier haben Sie die Möglichkeit sich die Satzung als PDF-Datei herrunterzuladen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Person der Stifterin.